Der
sonderpädagogische Dienst hat die Aufgabe, im Rahmen der Kooperation
zwischen Sonderschule und Regelschule, die Lehrkräfte der Regelschule im
Umgang mit Schülern mit besonderem Förderbedarf zu beraten und zu
unterstützen.
|
Die
allgemeine Schule
- hat die alleinige
Prozessverantwortung bzgl. der Handlungsfelder der allgemeinen Schule i
Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und besonderem
Förderbedarf,
- nimmt frühzeitig Kontakt zu den
Eltern auf und informiert über die geplante Kooperation mit der
Sonderschule bzw. die Einschaltung des Sonderpädagogischen Dienstes,
- erstellt einen Bericht über die
aktuell und in der Vergangenheit aufgetretenen Problematik sowie die
bisher durchgeführten Fördermaßnahmen in der Klasse und in der Schule,
- nimmt Kontakt mit dem
Sonderpädagogischen Dienst auf (in der Regel über das Staatliche
Schulamt),
- erstellt einen Förder- bzw.
Hilfeplan in Kooperation mit allem Beteiligten und dokumentiert den
Verlauf und das Ergebnis der durchgeführten Maßnahmen.
Kontakt: |
Der Sonderpädagogische Dienst
- nimmt Kontakt zur allgemeinen
Schule auf und entwickelt gemeinsame Zielabsprachen über das weitere
gemeinsame Vorgehen,
- sichtet, bespricht und ergänzt
ggf. gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern der allgemeinen Schule
die vorhandenen Daten zur Ermittlung des Lern- und Leistungsstandes,
- vervollständigt u.U. die
Sammlung der erhobenen Daten durch zusätzliche Testdagnostik, ggf. unter
Einbeziehung der Fachdienste,
- wirkt mit bei der Förder- und
Hilfeplanung der allgemeinen Schule in Kooperation mit den Eltern und
ggf. außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern,
- begleitet die eingeleiteten
Fördermaßnahmen durch
- Beratung
- ggf. befristete Einzelförderung
- Unterstützung im Unterricht,
- macht Vorschläge für den
optimalen Ort der weiteren Förderung.
|