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Der sonderpädagogische Dienst hat die Aufgabe, im Rahmen der Kooperation zwischen Sonderschule und Regelschule, die Lehrkräfte der Regelschule im Umgang mit Schülern mit besonderem Förderbedarf zu beraten und zu unterstützen.
 

   Die allgemeine Schule

  • hat die alleinige Prozessverantwortung bzgl. der Handlungsfelder der allgemeinen Schule i Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und besonderem Förderbedarf,
     
  • nimmt frühzeitig Kontakt zu den Eltern auf und informiert über die geplante Kooperation mit der Sonderschule bzw. die Einschaltung des Sonderpädagogischen Dienstes,
     
  • erstellt einen Bericht über die aktuell und in der Vergangenheit aufgetretenen Problematik sowie die bisher durchgeführten Fördermaßnahmen in der Klasse und in der Schule,
     
  • nimmt Kontakt mit dem Sonderpädagogischen Dienst auf (in der Regel über das Staatliche Schulamt),
     
  • erstellt einen Förder- bzw. Hilfeplan in Kooperation mit allem Beteiligten und dokumentiert den Verlauf und das Ergebnis der durchgeführten Maßnahmen.
     

Kontakt:

   Der Sonderpädagogische Dienst
  • nimmt Kontakt zur allgemeinen Schule auf und entwickelt gemeinsame Zielabsprachen über das weitere gemeinsame Vorgehen,
     
  • sichtet, bespricht und ergänzt ggf. gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern der allgemeinen Schule die vorhandenen Daten zur Ermittlung des Lern- und Leistungsstandes,
     
  • vervollständigt u.U. die Sammlung der erhobenen Daten durch zusätzliche Testdagnostik, ggf. unter Einbeziehung der Fachdienste,
     
  • wirkt mit bei der Förder- und Hilfeplanung der allgemeinen Schule in Kooperation mit den Eltern und ggf. außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern,
     
  • begleitet die eingeleiteten Fördermaßnahmen durch
    - Beratung
    - ggf. befristete Einzelförderung
    - Unterstützung im Unterricht,
     
  • macht Vorschläge für den optimalen Ort der weiteren Förderung.
Ziel ist es:
  • der allgemeinen Schule bei ihrer Grundaufgabe Hilfestellung anzubieten, auch Kinder mit besonderem Förderbedarf individuell zu fördern und mit einem diffenzierten Lernangebot auf individuelle Lernerfahrungen und Lernvoraussetzungen einzugehen,
     
  • gemeinsam mit allen Beteiligten eine Förder- und Hilfeplanung zu erstellen und deren Durchführung und Erfolg zu überprüfen und zu bewerten,
     
  • den optimalen Ort der Förderung für ein Kind mit besonderem Förderbedarf zu ermitteln sowie
     
  • Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Besuch einer Sonderschule bei der Rückführung in die Regelschule zu begleiten und die Lehrkräfte und Eltern in diesem Prozess zu unterstützen und zu beraten.

 

Heinrich-Hoffmann-Schule

Private Schule für Erziehungshilfe im
Jugendhilfezentrum St. Anton

Hauptstr. 63
79359 Riegel
Tel.: 07642-688 261